03.05.2023
Versicherte sind zur Sozialwahl aufgerufen
Sozialwahl: Christlich stimmen
Bis zum 31. Mai sind 52 Millionen Versicherte von Renten- und Krankenkassen zur Sozialwahl aufgerufen. Wichtig ist, so das Kolpingwerk, christlichen Vertretern die Stimme zu geben.
![]() |
Stefan Sorek (Foto) kandidiert selbst für das Kolpingwerk bei den Wahlen zu den Sozialparlamenten. Christliche Vertreter im Osten der Bundesrepublik haben es bei der Direktwahl schwer, über die Fünf-Prozent-Klausel zu kommen. Anders sieht es aus, wenn die Verbände auf einer Liste einziehen, auf die sich Versicherungsträger, Gewerkschaften und die Verbände geeinigt haben. Foto: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerbewegungen |
„Wählt die christliche Liste“, betont Stefan Sorek, der für das Kolpingwerk bei der diesjährigen Sozialwahl kandidiert. Kolping, die Katholische Arbeitnehmerbewegung und die Evangelischen Arbeitnehmer haben sich für die Sozialwahlen vor einigen Jahren zu dem Bündnis Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) zusammengeschlossen. Die ACA wirbt mit „Dreifach christlich, einfach menschlich!“ um öffentliche Aufmarksamkeit. Sorek: „Die ACA erscheint allerdings nicht als solche auf den Wahlzetteln der Sozialwahl, sondern die drei Verbände in Folge. Unsere gemeinsame Liste ist die einzige mit christlichem Hintergrund.“ Nur so könne eine klare christliche Stimme in den Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung und den Unfallkassen gesichert werden. Sorek, Sekretär von Kolping-Region Ost lebt und arbeitet in Taucha bei Leipzig: „In Ostdeutschland bin ich von Kolping der einzige Kandidat in der Direktwahl und trete bei der Barmer an.“
Christliches Menschenbild beachten
Die soziale Selbstverwaltung habe ganz praktische Auswirkungen für jeden Versicherten, betont Sorek. Wer in den Aufsichtsgremien beispielsweise der Krankenkassen sitzt, bestimmt mit. „Wir als christliche Interessenverteter entscheiden mit dem entsprechendem Menschenbild. Relevant wird das etwa wenn Krankenkassen bestimmte Maßnahmen nicht zahlen wollen und Versicherte in den Widerspruch gehen.“ Aber auch ehrenamtliche kostenlose Beratungen, etwa für die Rentenversicherung, sei ein Gewinn für den Einzelnen.
Die Sozialwahl ist nach den Europa- und Bundestagswahlen die drittgrößte Wahl Deutschlands. Wahlberechtigt sind alle, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Noch bis zum 31. Mai wählen rund 50 Millionen Versicherte ihre Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherungsträger. Sechs Jahre bestimmen sie dort in der Selbstverwaltung unabhängig und ehrenamtlich mit.
Sie vertreten die versicherten Bürger bei allen wichtigen Entscheidungen. Die Sozialparlamente stellen den Haushalt des jeweiligen Sozialträgers auf und bestimmen so über die Verwendung der Sozialbeiträge. Zudem wählen sie die Vorstände, die Geschäftsführungen und die ehrenamtlichen Berater, die für die Versicherten da sind. Und sie bestimmen die Entwicklung des Versicherungsträgers mit, entscheiden über Bonusprogramme, Wahltarife sowie die Aufnahme von weiteren Leistungen. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl, wobei erstmalig bei den Ersatzkassen die Möglichkeit der Onlinewahl als Pilotprojekt angeboten wird.
Die soziale Selbstverwaltung habe ganz praktische Auswirkungen für jeden Versicherten, betont Sorek. Wer in den Aufsichtsgremien beispielsweise der Krankenkassen sitzt, bestimmt mit. „Wir als christliche Interessenverteter entscheiden mit dem entsprechendem Menschenbild. Relevant wird das etwa wenn Krankenkassen bestimmte Maßnahmen nicht zahlen wollen und Versicherte in den Widerspruch gehen.“ Aber auch ehrenamtliche kostenlose Beratungen, etwa für die Rentenversicherung, sei ein Gewinn für den Einzelnen.
Die Sozialwahl ist nach den Europa- und Bundestagswahlen die drittgrößte Wahl Deutschlands. Wahlberechtigt sind alle, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Noch bis zum 31. Mai wählen rund 50 Millionen Versicherte ihre Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherungsträger. Sechs Jahre bestimmen sie dort in der Selbstverwaltung unabhängig und ehrenamtlich mit.
Sie vertreten die versicherten Bürger bei allen wichtigen Entscheidungen. Die Sozialparlamente stellen den Haushalt des jeweiligen Sozialträgers auf und bestimmen so über die Verwendung der Sozialbeiträge. Zudem wählen sie die Vorstände, die Geschäftsführungen und die ehrenamtlichen Berater, die für die Versicherten da sind. Und sie bestimmen die Entwicklung des Versicherungsträgers mit, entscheiden über Bonusprogramme, Wahltarife sowie die Aufnahme von weiteren Leistungen. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl, wobei erstmalig bei den Ersatzkassen die Möglichkeit der Onlinewahl als Pilotprojekt angeboten wird.
![]() |
Ein Stimmzettel der Deutschen Rentenversicherung. Kolping und die anderen christlichen Verbände finden sich unter der Brille. Foto: imago images/Guido Schiefer |
Nobert Grellmann, Soreks Vorgänger in der Kolpingregion Ost, ist seit über 30 Jahren Interressenvertreter der Versicherten der Innungskrankenkasse (IKK). Die heutige IKK classic ist eine deutsche Krankenkasse aus der Gruppe der Innungskrankenkassen mit Sitz in Dresden. Grellmann sitzt als Gremienvertreter im IKK-Verwaltungsrat und ist im Widerspruchsausschuss tätig. Dieser tagt einmal im Monat und entscheidet dann in zirka 25 bis 30 aktuellen Fällen. „Die Widersprüche umfassen die ganze Bandbreite, von der Einstufung des Pflegegrades, die Einstufungen des Beitrages oder wir entscheiden bei Ablehnungen von Rehabilitationsmaßnahmen“, berichtet er. Grundlage dafür ist die gültige Rechtslage. „In Grenzfällen können wir uns aber auch mal anders entscheiden. Unsere Entscheidungen sind für die IKK bindend.“
Friedenswahlen sind eine Chance für Mitwirkung
Aktuell abstimmen können Mitglieder folgender Versicherungsträger: Techniker-Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und hkk sowie der Deutsche Rentenversicherung Bund. „Wer in der Rentenversicherung Mitglied ist und in einer der genannten Krankenkassen ist, der darf zweimal abstimmen“, erklärt Norbert Grellmann.
Warum nicht in allen Krankenkassen gewählt wird, liegt daran, dass zwischen einer Friedenswahl und einer Direktwahl unterschieden wird. Nobert Grellmann: „Es gibt die so genannte Friedenswahl, das bedeutet, die Versicherungsträger, die Gewerkschaften und die vertretenen Verbände einigen sich auf eine Liste, die dann gültig ist. Gibt es zwei Listen, dann muss via Briefwahl gewählt werden.“ Die Friedenswahl ist für die ostdeutschen Bereiche, so Norbert Grellmann, eigentlich die „idealere“ Form, da sie es den ACA-Verbänden ermöglicht, in den Sozialparlamenten mitzuarbeiten. „Bei der direkten Wahl gilt die übliche Fünf-Prozent-Hürde. Dazu kommt generell eine sehr niedrige Wahlbeteiligung. Da haben wir es es schwer, diese zu erreichen. Wir müssen um jede Stimme kämpfen.“
Erschwerend ist, dass viele gar nicht wissen, warum es die Sozialwahl eigentlich gibt. „Zu viele kennen ihre Rechte nicht und vergeben damit die Chance der Mitbestimmung“, so Grellmann. Dass eine Wahlperiode sechs Jahre dauert und die Sozialparlamente in dieser Zeit kaum oder gar nicht Thema in den Medien sind, ist eine Ursache für das Nichtwissen rund um die Sozialwahlen. Stefan Sorek betont: „Wenn wir als Christen bei sozial relevanten Themen mitbestimmen möchten, ist dies eine große Chance! Jeder Wahlberechtigte kann die christliche Liste wählen.“
Aktuell abstimmen können Mitglieder folgender Versicherungsträger: Techniker-Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und hkk sowie der Deutsche Rentenversicherung Bund. „Wer in der Rentenversicherung Mitglied ist und in einer der genannten Krankenkassen ist, der darf zweimal abstimmen“, erklärt Norbert Grellmann.
Warum nicht in allen Krankenkassen gewählt wird, liegt daran, dass zwischen einer Friedenswahl und einer Direktwahl unterschieden wird. Nobert Grellmann: „Es gibt die so genannte Friedenswahl, das bedeutet, die Versicherungsträger, die Gewerkschaften und die vertretenen Verbände einigen sich auf eine Liste, die dann gültig ist. Gibt es zwei Listen, dann muss via Briefwahl gewählt werden.“ Die Friedenswahl ist für die ostdeutschen Bereiche, so Norbert Grellmann, eigentlich die „idealere“ Form, da sie es den ACA-Verbänden ermöglicht, in den Sozialparlamenten mitzuarbeiten. „Bei der direkten Wahl gilt die übliche Fünf-Prozent-Hürde. Dazu kommt generell eine sehr niedrige Wahlbeteiligung. Da haben wir es es schwer, diese zu erreichen. Wir müssen um jede Stimme kämpfen.“
Erschwerend ist, dass viele gar nicht wissen, warum es die Sozialwahl eigentlich gibt. „Zu viele kennen ihre Rechte nicht und vergeben damit die Chance der Mitbestimmung“, so Grellmann. Dass eine Wahlperiode sechs Jahre dauert und die Sozialparlamente in dieser Zeit kaum oder gar nicht Thema in den Medien sind, ist eine Ursache für das Nichtwissen rund um die Sozialwahlen. Stefan Sorek betont: „Wenn wir als Christen bei sozial relevanten Themen mitbestimmen möchten, ist dies eine große Chance! Jeder Wahlberechtigte kann die christliche Liste wählen.“
(jak/rwh)