09.10.2017
Digitaler Nachlass
Im Internet, so scheint es, lebt der Mensch oft ewig weiter. Auch nach seinem Tod. Der richtige Umgang mit dem digitalen Nachlass stellt viele Erben vor immer größere Probleme. Erste Ratgeber bieten Lösungsmodelle an.
Sibylle ist tot. Etwas mehr als ein Jahr ist es nun her, dass sie bei einem Sturz aus dem Fenster tragisch ums Leben kam. Sib, wie ihre Freunde sie nannten, war eine begnadete Malerin und Musikerin, sie lebte zeitlebens in ihrem eigenen Kosmos. Und wie es scheint, lebt sie im Internet noch immer. Auf Soundcloud kann man sich ihre Musik anhören. Ihre Webseite (die hier – ebenso wie ihre anderen digitalen Dependancen - aus Pietätsgründen nicht verlinkt wird) besteht weiterhin. Auf Facebook feierte sie jüngst sogar Geburtstag. Zahlreiche Glückwünsche gingen ein, bis es einer guten Freundin zu bunt wurde, und sie postete: „Sibylle lebt nicht mehr. Sie starb bereits vor einem Jahr.“ Seither ist es auf Sibs Seiten in den Sozialen Netzen deutlich ruhiger geworden. Aber zu erreichen ist ihre Timeline noch immer. Kein Mensch kennt ihre Zugangsdaten. Auch die allerengsten Verwandten nicht.
Experten mahnen schon lange zur Vorsorge
Kein Wunder, dass Experten seit Jahren die Bürger dazu aufrufen, ihren digitalen Nachlass sorgsam zu verwalten. Doch das ist oft meist viel komplexer als gedacht. Fast alles wird heute im Internet geregelt. Da werden Steuererklärungen abgegeben, Videos ausgeliehen, Streamingdienste gebucht, ePaper-Abos getätigt, Einkäufe erledigt, Emails geschrieben, komplette Foto- und Adressbücher in der Cloud abgespeichert, Termine mit dem Bürgeramt vereinbart, und, und, und: um nur mal ein paar Beispiele zu nennen. Und überall gibt es Passwörter, Nutzernamen, Zugangsdaten. Der simpelste Rat daher: Liebe Leute legt euch – neben Eurem Testament – unbedingt eine Datei an, in der ihr sämtliche Zugangsdaten auflistet… Besser noch: Schreibt es auf. Druckt es aus!
Viele Verträge laufen auch nach dem Tod weiter
Wie wichtig das ist, machte jüngst ein Spezial-Heft „Nachlass-Set“ von Finanztest deutlich. Darin heißt es etwa, dass die wenigsten Verträge automatisch mit dem Tod endeten… Viele „Im Internet abgeschlossene Rechte und Pflichten gehen auf den Erben über.“ So könne beispielsweise eine Online-Auktion oder eine Urlaubsrechnung noch ausstehen. Wer wissen will, wie man am besten seinen Nachlass verwaltet, dem sei hier dringend empfohlen zumindest mal einen Blick in ein Nachlassformular zu werden, wies es das Ratgeber-Portal test.de dankenswerterweise allen Interessierten auch online unter (kostenfrei) zur Verfügung stellt. Praxisnahe Hilfestellungen hat auch das Portal „Silver Tipps“ schon ins Internet gestellt. Oder sind auf der Seite „digital.danach“ erhältlich.
Für Klarheit sorgt laut Finanztest auch derjenige, der seinen digitalen Nachlass per Testament regelt. Der Nutzer könne so bestimmen, welche Konten gelöscht und welche Daten wem wann zugänglich gemacht werden sollen. Damit das Testament rechtsverbindlich ist, muss handschriftlich verfasst und am Ende unterschrieben sein.
Die Verbraucherschützer raten Erben, die Zugriff auf E-Mails des Verstorbenen haben, diese zu sichern und das Postfach erst nach dem Ende der regelmäßigen Verjährungsfrist zu löschen - die kann unter Umständen fast vier Jahre lang sein. Denn auch per Mail können später finanzielle Verpflichtungen, wirtschaftliche Kontakte oder unbekannte Bankkonten auftauchen. Laut Verbraucherzentrale wird die Problematik des digitalen Nachlasses zukünftig noch wesentlich vielfältiger, weil immer mehr Verträge und Inhalte digitalisiert werden. Auch erste Ratgeber zum Thema sind inzwischen erschienen. Geklärt werden sollte demnach unter anderem folgende Fragen: Wer soll die Bilder erhalten, die vom Handy in der Cloud gespeichert wurden? Wem soll der Blick ins eigene Paypal-Konto erlaubt sein?
Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz forderte jüngst auch die Politik sowie alle großen Anbieter wie Amazon, eBay oder Netflix auf, sich endlich klarer und eindeutiger „mit den unterschiedlichen Aspekten des digitalen Nachlass befassen und sie regeln“. Bisher werde der Mensch, der im Internet längst zum User verkommen ist, mit der Aufgabe, sein Online-Leben nach dem Tod zu regeln, viel zu oft noch allein gelassen.
Ihr Webreporter Andreas Kaiser (mit KNA)